Egal, ob Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen - in Deutschland möchte der Staat Steuern erheben. Es ist ratsam, im Voraus Bescheid zu wissen, da sonst irgendwann eine Benachrichtigung kommt und man böse überrascht wird.
Steuern beim Immobilienkauf
Beim Kauf einer Immobilie fallen grundsätzlich zwei verschiedene Steuern an: die Grunderwerbssteuer und die Grundsteuer. Die Grunderwerbssteuer wird direkt beim Kauf fällig und variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Interessanterweise betrachtet der Staat die an dem Kaufvorgang beteiligten Personen als steuerpflichtige Schuldner. Das bedeutet, sowohl Käufer als auch Verkäufer haften für die Steuer. In der Regel wird jedoch im Kaufvertrag festgelegt, dass der Käufer die Zahlung übernimmt. Wenn beispielsweise ein Ehepaar die Käufer sind, erhält jeder von ihnen einen Steuerbescheid über die Hälfte des Betrags.
Das Finanzamt wendet sich zunächst an die Käufer. Nur wenn diese ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, wird auch der Verkäufer zur Verantwortung gezogen. In diesem Fall hat der Verkäufer jedoch im internen Verhältnis zum Käufer einen rechtlichen Anspruch. Er kann beispielsweise die Übertragung des Eigentums verweigern, bis alle Zahlungen an ihn geleistet wurden.
Die Steuer wird in der Regel beim Notar fällig, sobald der Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Sie muss dann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids beglichen werden. Nach Zahlungseingang erhält der Notar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und darf die Eigentumsübertragung im Grundbuch erst nach Bezahlung der Grunderwerbssteuer durchführen.
Die Fälligkeit der Steuer ist unabhängig von der Zahlung des Kaufpreises.
Die Grundsteuer ist etwas komplexer. Sie wird jährlich von der Gemeinde gemäß dem Grundsteuergesetz erhoben. Die Höhe der Grundsteuer wird individuell von der Kommune festgelegt und basiert auf dem Einheitswert der Immobilie, der vom Finanzamt festgelegt wird, sowie dem festgelegten Hebesatz der Gemeinde. Es ist besonders ratsam, Experten zu Rate zu ziehen, um über zukünftige jährliche Verpflichtungen informiert zu sein.
Steuern beim Immobilienverkauf
Hierbei sollte die Grunderwerbssteuer zunächst außer Acht gelassen werden, da diese in der Regel vom Käufer übernommen wird. Welche "echten" Steuern fallen an, wenn Sie eine Immobilie verkaufen?
Wenn Sie Ihr selbstgenutztes Haus verkaufen, das Sie seit vielen Jahren bewohnt haben, fallen wahrscheinlich keine Steuern an. Grundsätzlich unterliegen Gewinne aus dem Verkauf der Steuerpflicht, jedoch nur, wenn das Haus innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren verkauft wird. Besitzen Sie die Immobilie länger als diese Frist, können Sie den Verkauf steuerfrei tätigen. Eine Ausnahme besteht auch dann, wenn beim Verkauf des Hauses oder einer Wohnung die Immobilie ausschließlich selbst genutzt wurde oder im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (gemäß § 23 EStG).
Es ist äußerst wichtig, dass Personen, die ihr Haus verkaufen möchten, diese beiden Punkte beachten. Andernfalls kann eine beträchtliche Steuerlast auf den Verkäufer zukommen, die schnell einen mittleren fünfstelligen Betrag erreichen kann.
Haben Sie noch Fragen?
Wenn Sie wissen möchten, welche Steuern beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie anfallen, oder wenn Sie Bedenken haben, etwas übersehen zu haben, können Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können.
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